Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische
Lichtbilder für die Neubeantragung von Ausweisdokumenten genutzt. Ausgedruckte Passbilder vom Fotografen sind
nicht mehr zulässig. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder
nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen. Die Gemeinde Hausen am Tann kann aufgrund
der vorgegebenen Voraussetzungen von der Bundesdruckerei den Dienst zur
Fertigung der Lichtbilder in der Behörde leider nicht anbieten; d. h. die
Bilder müssen weiterhin beim Fotografen erstellt werden, der diese dann in eine
Fotocloud hochlädt und digital an uns übermittelt. Folgende Fotografen im Umkreis der
Gemeinde bieten diesen Dienst ab 01.05.2025 an:
Wir bitten um Beachtung!
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist