Bebauungsplan „Lehr II, 1. Änderung“ in Hausen am Tann und Örtliche Bauvorschriften Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Tann hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lehr II, 1. Änderung“, Hausen am Tann gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst. In seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Tann den Entwurf des Bebauungsplanes „Lehr II, 1. Änderung“ und die dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, für diese die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.