Stellenausschreibung des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemeinde Hausen am Tann
Zollernalbkreis 

Die Stelle des ehrenamtlichen 

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Hausen am Tann mit ca. 505 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers zum 01.02.2027 neu zu besetzen.
Die Gemeinde Hausen am Tann ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 08.11.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 29.11.2026 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeinde-ordnung genannten Personen. 
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung und bis spätestens Dienstag, 13.10.2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeinde-wahlausschusses, Gemeindeverwaltung Hausen am Tann, Mühlstraße 6, 72361 Hausen am Tann, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden. 
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern
    (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung, Mühlstraße 6, 72361 Hausen am Tann, kostenfrei ausgegeben).
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie eine gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. 

    Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). 
    Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer eventuell stattfindenden öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. 

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.