01.05.2025: Neu ab Mai 2025 - ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente

Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Neubeantragung von Ausweisdokumenten genutzt. Ausgedruckte Passbilder vom Fotografen sind nicht mehr zulässig. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen. Die Gemeinde Hausen am Tann kann aufgrund der vorgegebenen Voraussetzungen von der Bundesdruckerei den Dienst zur Fertigung der Lichtbilder in der Behörde leider nicht anbieten; d. h. die Bilder müssen weiterhin beim Fotografen erstellt werden, der diese dann in eine Fotocloud hochlädt und digital an uns übermittelt.

Folgende Fotografen im Umkreis der Gemeinde bieten diesen Dienst ab 01.05.2025 an:

  • Foto Riede e.K., Hauptstraße 10, 78628 Rottweil
  • Photodesign Ralf Graner, Hauptstraße 55, 78628 Rottweil
  • Fotostudio Weber, Sonnenstraße 18, 72458 Albstadt
  • Foto Keidel, Kirchplatz 4, 72379 Hechingen 
Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung 

27.03.2025: Turnusmäßiger Wasserzählertausch

Turnusmäßiger Wasserzählertausch

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab sofort die Wasserzähler ausgetauscht werden, deren Eichdatum im Jahr 2025 abläuft. Ob Sie als Eigentümer eines Wohnhauses vom Austausch betroffen sind, können Sie überprüfen, in dem Sie den Deckel des Wasserzählers öffnen und auf der Innenseite das Eichablaufdatum ablesen.

Der Austausch erfolgt durch unseren Bauhofmitarbeitern, Herrn Marcel Riede. Wir möchten die betroffenen Hausbesitzer darauf hinweisen, dass diesem zum Austausch des Wasserzählers Zutritt zu gewähren ist. In diesem Zusammenhang möchten wir auch anmerken, dass der Zähler und die Hauptsperrarmaturen jederzeit gut zugänglich sein müssen.

Für Sie als Anschlussnehmer der öffentlichen Wasserversorgung ist dieser Service grundsätzlich kostenlos. Bitte beachten Sie allerdings, dass es vor allem bei älteren, aber teilweise auch bei neuen Gebäuden manchmal vorkommen kann, dass bestehende Absperrventile durch die Betätigung beim Einbau des neuen Zählers undicht werden können.

Die Kosten eines evtl. erforderlichen Austausches der Absperrventile oder auch sonstige notwendig werdenden Reparaturen müssen vom Hauseigentümer selbst getragen werden.

 

Ihre Gemeindeverwaltung



16.01.2025: Hochwassergefahrenkarte und Überschwemmungsgebiete

 

Die Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung der Überschwemmungsgebiete sind jederzeit im Internet unter www.hochwasserbw.deunter dem Abschnitt „Interaktive Karten“ mit einer Weiterleitung zum Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) abrufbar.  




20.12.2024: Inklusionspark an der Schlichem


In einer Kooperation zwischen den örtlichen Vereinen und der Gemeinde entstand auf einem Grundstück an der Schlichem ein Ort für Begegnungen. 

Hier können sich Personen mit oder ohne ein Handicap, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren treffen können, sich austauschen und bewegen.

Auf diesem Grundstück, welches sich direkt am Schlichem-Wanderweg und in unmittelbarer Nähe zur Schlichem befindet, wurden sowohl musikalische, aber auch sportliche Elemente installiert, die den Besucher ansprechen. Es wurde ein Parcours für Rollstuhlfahrer errichtet, welcher für die täglichen Situationen, der dieser in der Bewegung eingeschränkte Personenkreis erfährt, sensibilisiert.

Das Projekt, welches ein Leuchtturm-Projekt für die Inklusion darstellt wurde durch Unterstützung des Naturpark Obere Donau, der Förderung durch das Land Baden-Württemberg und der Europäischen Union und zahlreichen Spendern, realisiert.

 


04.03.2024: Inklusionspark

​Das Video zur Präsentation des Inklusionsparks kann unter folgendem Link hochgeladen werden:


05.02.2024: Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung

Aufgrund von mehreren Vorkommnissen in der jüngsten Vergangenheit ist ab sofort die Eingangstüre zur Gemeindeverwaltung geschlossen.
Diese Maßnahme ist zum Schutz der Beschäftigten und der Verhinderung von Sachbeschädigungen erforderlich.


Der Zutritt zur Gemeindeverwaltung und dem Kindergarten erfolgt ausschließlich über die Türklingel.


Die Gemeindeverwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch unter der Rufnummer 07436-424 zu erreichen. Ebenso können die Anliegen per E-Mail an kontakt@hausen-am-tann.de gerichtet werden. 

Die Gemeindeverwaltung bittet für diese Maßnahme um Verständnis. 

06.05.2022: Grundsteuerreform

Die Bodenrichtwerte können Sie ab sofort unter folgendem Link aufrufen:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Hausen am Tann


Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier

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