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Themenbereich: Stiftungen

Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition und decken durch ein weites Betätigungsfeld – von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung der Wissenschaft bis hin zum Tierschutz – große Teile der gesellschaftlichen Lebensbereiche ab.

8. Stiftungsverzeichnis

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.

Hinweis: Davon ausgenommen sind die kirchlichen Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
  • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
  • Anerkennungsbehörde

Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde mitzuteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet allerdings nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Tipp: Die Regierungspräsidien führen jeweils – über das Internet zugängliche – Verzeichnisse von Stiftungen, die dieser Form der Veröffentlichung zugestimmt haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das Stiftungsverzeichnis. Links dazu finden Sie im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links".

Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem ohne Angabe von Gründen gestattet. Es besteht auch die Möglichkeit, Abschriften aus dem Stiftungsverzeichnis zu erhalten (gegen Gebühr).

Verfahren

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