Themenbereich: 3. Am neuen Wohnort
Nach Ankunft in Ihrem neuen Wohnort müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) anmelden. In Deutschland besteht nämlich für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung "Anmeldung in einer anderen Gemeinde".
Die Meldebehörde kann sich die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen. Folgende Unterlagen werden beispielsweise verlangt:
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist