Themenbereich: 4. Eingliederung in Baden-Württemberg
Migrationsberatung
Eine gezielte Beratung von neu zugewanderten Spätaussiedlern (und Ausländern) erfolgt durch die Migrationsberatung.
Die Migrationsberatung ist für neu zugewanderte Spätaussiedler nach Vollendung des 27. Lebensjahres gedacht. Die Migrationsberatung für Spätaussiedler und Ausländer steht jedoch auch Menschen unter 27 Jahren offen, wenn diese typische Probleme von Erwachsenen haben, die sinnvollerweise von den Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet werden können.
Die Migrationsberatung bietet eine individuelle, zeitlich befristete Beratung und Begleitung zur Integrationsförderung.
Tipp: Die Anschrift der Migrationsberatung an dem für Sie zuständigen Wohnort finden Sie im Onlineangebot des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Jugendmigrationsdienst (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste sind zuständig für Ausländer und Spätaussiedler im Alter von zwölf Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Die Jugendmigrationsdienste fördern die Integration insbesondere durch
Tipp: Jugendmigrationsdienste in Ihrer Nähe finden Sie auf dem Jugendmigrationsdienstportal (JMD).
Untere Eingliederungsbehörde
Untere Eingliederungsbehörde ist
Diese bieten in ihren Onlineauftritten Informationen zu konkreten Integrationsprojekten vor Ort. Gefördert werden dabei etwa Internetcafés, gemeinsame Sport- und Freizeitangebote oder die Integration in das örtliche Vereinsleben.
Tipp: Kontaktdaten finden Sie unter Adressen, Nummern, Öffnungszeiten.
Sonstige Beratungsstellen
Neben den staatlichen Beratungs- und Betreuungsangeboten können Sie sich auch an Beratungsstellen der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und der Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen wenden. Diese Beratungen sind kostenlos. An welche dieser Organisationen Sie sich wenden, steht Ihnen frei. Kontaktdaten können Sie auch in den Übergangswohnheimen erhalten.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist