Themenbereich: 1. Gründung eines Vereins
Jeder Verein muss sich eine eigene Satzung geben. Die Gestaltung des Inhalts einer Vereinssatzung ist Ihnen dabei weitgehend freigestellt. Sie müssen nur darauf achten, dass der Verein einen bestimmten Zweck verfolgt und einen Sitz hat.
Zwingend ist ohne Rücksicht darauf, ob der Verein eingetragen werden soll oder nicht, dass der Verein einen Vorstand hat, dieser Vorstand nicht vollständig von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen ist und eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen kann.
Wie der Zweck lautet oder wo sich der Sitz befindet, entscheiden Sie ebenso frei wie ansonsten über die Organisation des Vereins. Sie können die Organisation nach Ihren Bedürfnissen gestalten und den Verein zum Beispiel mit einem Beirat, einem Aufsichtsrat, einem Kuratorium oder Ähnlichem ausstatten.
Damit Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen und damit zum rechtsfähigen Verein werden kann, muss er nicht nur
sondern die Vereinssatzung muss
Hinweis: Der Name Ihres Vereins soll sich von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.
Die Vereinssatzung muss zudem weitere Bestimmungen enthalten
Hinweis: Jede Vereinssatzung sollte die Einmaligkeit der Bedürfnisse und Ziele des zu gründenden Vereins widerspiegeln. Deshalb sollten Sie für Ihren Verein die Satzung eines anderen Vereins oder eine Mustersatzung nicht unverändert übernehmen. Die Vereinssatzung sollte vielmehr auf Ihren Verein zugeschnitten und mit rechtskundiger Hilfe entwickelt werden.
Tipp: Satzungen anderer Vereine mit ähnlicher Zwecksetzung oder veröffentlichte Satzungsmuster sollten Sie lediglich als unverbindliche Anregung verstehen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat