Themenbereich: 2. Organe eines Vereins
Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht vom Vorstand des Vereins oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Die Mitgliederversammlung ist das Organ, durch das die Mitglieder Einfluss auf die Geschicke des Vereinslebens nehmen können.
Hinweis: Die Mitgliederversammlung muss keineswegs eine zentrale oder auch nur eine wesentliche Rolle bei der Lenkung des Vereins spielen. Praktisch alle Entscheidungen können laut Satzung dem Vorstand oder einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sein. Lediglich das Recht einer Minderheit der Vereinsmitglieder, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen, ist einer abweichenden Regelung entzogen. Davon abgesehen hat der Vorstand die Mitgliederversammlung in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
Für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gibt das Bürgerliche Gesetzbuch Regeln vor, die aber durch die Vereinssatzung abgeändert werden können. Es lohnt sich eine durchdachte und auf den Einzelfall abgestimmte Formulierung, die sich vor allem damit befassen sollte,
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)