Themenbereich: Vereine
Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert – das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz. Lesen Sie hier mehr.
Obwohl Vereine aufgrund ihrer organschaftlichen (körperschaftlichen) Verfassung von ihren Mitgliedern unabhängig sind und daher auch beim Wechsel aller Mitglieder bestehen bleiben, kann und muss ein Verein nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen.
Auf der einen Seite kann die Dauer des Vereins – was in der Praxis allerdings selten ist – auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein. Auf der anderen Seite kann der Verein aber auch aufgrund bestimmter anderer Umstände aufgelöst werden.
Eine Auflösung kommt in Betracht, wenn
Wird der Verein anders als durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aufgelöst und fällt das Vereinsvermögen mit der Auflösung nicht an den Fiskus, findet eine Liquidation statt.
Die Liquidation wird in der Regel vom noch bestehenden Vorstand durchgeführt. Die Mitgliederversammlung kann aber auch andere Personen als Liquidatoren bestellen. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen (z.B. Miet- und Arbeitsverträge zu kündigen), die Forderungen einzuziehen und das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, damit die etwaigen Verbindlichkeiten des Vereins erfüllt werden können. Ein verbleibender Überschuss ist unter den Anfallberechtigten zu verteilen.
An wen das Vermögen bei Auflösung des Vereins fallen soll, wird meistens in der Satzung bestimmt. Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt werden will, muss die Förderung des gemeinnützigen Zwecks auch nach der Auflösung des Vereins gesichert sein. Die Auflösung des rechtsfähigen Vereins ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach Abschluss der Liquidation erlischt der Verein und wird im Vereinsregister gelöscht.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist