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Themenbereich: 3.2. Verkauf - Entgeltliche Übertragung

Neben der unentgeltlichen Übertragung durch Schenkung oder Erbe gibt es die entgeltliche Übertragung eines Unternehmens durch Verkauf. Häufig übernimmt die Nachfolgerin oder der Nachfolger das Unternehmen zu einem festen Stichtag.

3.2.2. Kaufvertrag

Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags ist zeitaufwändig. Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • genauer Zeitpunkt und Voraussetzungen des Unternehmensübergangs
  • Angaben zur Verjährung von Ansprüchen, zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen und zu einem möglichen Wettbewerbsverbot der Verkäuferin oder des Verkäufers
  • empfehlenswert: Klärung etwaiger Haftungsfragen (z.B. Namensübernahme, Haftung gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung, Gewährleistung)

Sie sollten den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie das sogar, z.B. bei Grundstückskauf oder Übertragung von Anteilen an einer GmbH. Eine Liste der Notariate in Baden-Württemberg finden Sie auf unseren Seiten unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".

Tipp: Eine Checkliste "Kaufvertrag" finden Sie auf den Seiten von nexxt-change. Diese enthält auch eine Aufzählung der erforderlichen Unterlagen, die bei Vertragsabschluss vorliegen sollten.

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