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Themenbereich: Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen, z.B. bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

4. Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Für eine internationale Adoption gelten besondere Bestimmungen, unter anderem beruhend auf dem "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ). Das HAÜ setzt verbindliche Regeln für Auslandsadoptionen fest und leistet damit einen wichtigen Beitrag gegen Kinderhandel. Die Bundesrepublik Deutschland ist am 1. März 2002 dem HAÜ beigetreten. Eine der Zentralen Behörden im Sinne des HAÜ ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA).

Hinweis: Eine internationale Adoption kann sehr langwierig sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

Achtung: Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Auslandsadoptionen" und in der "Orientierungshilfe" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

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