Themenbereich: Adoption
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen, z.B. bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.
Woher komme ich? Wo liegen meine Wurzeln? Die Antworten auf diese Fragen sind für jeden Menschen wichtig und gehören zu seinen grundlegenden Rechten. Das "Recht auf Abstammung" spielt nach einer Adoption für alle Beteiligten eine wichtige Rolle.
Die Adoptionsvermittlungsstelle wird Ihnen als Adoptivfamilie in der Regel raten, offen mit dem Thema umzugehen, auch wenn eine Inkognitoadoption stattgefunden hat. Je früher Kinder wissen, dass sie adoptiert worden sind, desto selbstverständlicher werden sie damit umgehen.
Da der ursprüngliche Name und die Herkunft im Geburtenregister nicht geändert werden, wird Ihr Adoptivkind früher oder später von der Adoption erfahren.
Auf die Verschwiegenheit der Adoptionsvermittlungsstelle und aller offiziell am Adoptionsverfahren beteiligten Personen können Sie sich verlassen. Ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes dürfen keine Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, offenbart oder ausgeforscht werden (sogenanntes "Offenbarungs- und Ausforschungsverbot").
Ab dem 16. Lebensjahr hat Ihr Kind das Recht – auch ohne Ihre Zustimmung – nach seinen Wurzeln zu forschen. Es kann sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden und dort Auskunft verlangen. Welche Rechte der Adoptierte hat und wie Akteneinsicht genommen werden kann, steht in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat