Themenbereich: 3. Spezielle Beschäftigungsformen
Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein Entgelt entrichtet wird, sind grundsätzlich versicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Für Studierende und Praktikanten und Praktikantinnen gelten aber verschiedene Ausnahmen.
Grundsätzlich müssen auch für Studierende und Praktikanten und Praktikantinnen die für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen üblichen Meldungen erstellt werden. Für die besondere Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikant oder Praktikantin gibt es besondere Vordrucke bei der jeweils zuständigen Krankenkasse.
Tipp: Informationen zu den möglichen Fallgruppen und dementsprechenden Beitragssätzen für Sozialversicherung und Lohnsteuer für Studierende sind auf den Seiten des Studentenwerks unter den Stichworten "Studienfinanzierung/Jobben" ausführlich dargestellt. Hilfreich sind auch die Informationen auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale, wo unter den Stichworten "Arbeitnehmer/Besonderheiten" die bei der Beschäftigung von Studierenden und Praktikanten und Praktikantinnen zahlreichen möglichen Fallgestaltungen anhand konkreter Beispiele dargestellt werden.
Folgende Beschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben:
Hinweis: Als studentische Aushilfe oder Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin werden ordentlich eingeschriebene Studierende bezeichnet, die neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür ein Gehalt bekommen. Das Werkstudium unterscheidet sich von einem normalen Studentenjob vor allem durch die fachliche Nähe der Tätigkeit zum Studium.
Studierende als Praktikanten und Praktikantinnen
Eine Reihe von Studiengängen schreibt die Ableistung von Praktika vor. Dabei ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung, ob das Praktikum in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ob es sich um ein sogenanntes Vor- beziehungsweise Nachpraktikum handelt und ob der Praktikant oder die Praktikantin während dieser Zeit ein Entgelt erhält.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist