Themenbereich: Kommunalwahlen
Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Zunächst wird das Ergebnis je Wahl und je Wahlbezirk in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Dabei werden alle in den Wahlurnen beziehungsweise per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel ausgewertet.
Bei der Wahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte meldet der Wahlvorstand die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin macht das Endergebnis anschließend öffentlich bekannt (z.B. im Amtsblatt der Gemeinde). Bei der Wahl der Kreisräte stellt der Kreiswahlausschuss das Endergebnis für das Wahlgebiet fest. Der Landrat macht das Wahlergebnis öffentlich bekannt.
Liegen bei den Kommunalwahlen mehrere Wahlvorschläge vor, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Sitzzuteilung erfolgt dann nach dem Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguë/Schepers.
Sitzverteilung im Gemeinde- und Ortschaftsrat
Für das Ergebnis der Gemeinderatswahl werden die Stimmen für alle Bewerber und Bewerberinnen eines Wahlvorschlags zusammengezählt. Die Gesamtstimmenzahl, die sich daraus ergibt, wird der Reihe nach durch 1, 3, 5, 7 und so weiter (ungerade Zahlen) geteilt. Entsprechend wird mit der Gesamtstimmenzahl jeder einzelnen Liste verfahren. Die sich daraus ergebenden Teilungszahlen (das sind die Höchstzahlen) werden ihrer Größe nach quer durch alle Wahlvorschläge geordnet und nummeriert. Auf diese Höchstzahlen entfallen bis zur Ausschöpfung der insgesamt zu vergebenden Sitze die Plätze für die einzelnen Wahlvorschläge. Sind Höchstzahlen gleich, entscheidet über die Reihenfolge der Zuteilung das Los. Entsprechend gestaltet sich die Sitzverteilung bei der Wahl der Ortschaftsräte.
Findet die Wahl des Gemeinderates als unechte Teilortswahl statt, erfolgt zunächst eine Zuteilung der Sitze in jedem einzelnen Wohnbezirk nach den im Wohnbezirk erzielten Gesamtstimmenzahlen wie oben dargestellt (Erstzuteilung). In einem zweiten Schritt (Zweitzuteilung) erfolgt die Sitzzuteilung für die gesamte Gemeinde entsprechend den in der gesamten Gemeinde erzielten Gesamtstimmenzahlen. Wenn ein Wahlvorschlag in den Wohnbezirken mehr Sitze errungen hat, als ihm nach den Gesamtstimmenzahlen in der gesamten Gemeinde zustehen, bleiben ihm diese Sitze erhalten. Diese Mehrsitze werden für die anderen Wahlvorschläge so ausgeglichen, dass der Proporz wieder stimmt.
Sitzverteilung im Kreistag
Bei der Wahl der Kreisräte erfolgt die Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguë/Schepers zunächst in den einzelnen Wahlkreisen nach den dort von den einzelnen Wahlvorschlägen erzielten Gesamtstimmenzahlen. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Sitzverteilung für den gesamten Landkreis. Wenn ein Wahlvorschlag in einem Wahlkreis mehr Sitze errungen hat, als ihm nach den Gesamtstimmenzahlen im gesamten Landkreis zustehen, bleiben ihm diese Sitze erhalten. Diese Mehrsitze werden für die anderen Wahlvorschläge bis zu einer bestimmten Grenze ausgeglichen, damit der Proporz wieder stimmt.
Hinweis: Ausnahmsweise findet das Mehrheitswahlrecht statt, wenn nur ein Wahlvorschlag oder kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird. Bei der Mehrheitswahl sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen gewählt.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat