Themenbereich: Verbraucherschutz und Ernährung
Vielleicht haben Sie bereits die Erfahrung gemacht, dass die Verpackung mehr versprochen hat als der Inhalt halten konnte. Wie Sie als Verbraucher zu Ihrem Recht kommen und welche Vorschriften Hersteller einhalten müssen, finden Sie in dieser Lebenslage.
Als Verbraucher oder Verbraucherin kommen Sie täglich mit den verschiedensten Produkten in Berührung: Sie beginnen Ihren Tag zum Beispiel mit der Körperpflege, benutzen einen Haarfön zum Trocknen der Haare und bereiten sich einen Kaffee mit der Kaffeemaschine, Sie benutzen den Aufzug, um an Ihren Arbeitsplatz im fünften Stock zu gelangen und waschen Ihre Kleidung mit einem duftenden Waschmittel.
Unabhängig davon, ob diese Produkte als technische Geräte, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika eingestuft wurden, bleibt eines gleich: Bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch muss die Sicherheit gewährleistet sein und es darf keine gesundheitliche Gefährdung entstehen.
Tipp: Die Europäische Union veröffentlicht auf ihren Seiten unter der Bezeichnung "RAPEX – Rapid Alert System for non-food consumer products" wöchentlich eine aktuelle Liste mit Produkten, vor denen gewarnt wird. Darüber hinaus finden Sie auf der Seite auch die Warnmeldungen der letzten Jahre. Die Informationen werden ausschließlich in englischer Sprache angeboten.
RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission.
Es gibt Produkte, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Im Portal werden Maßnahmen dargestellt, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung solcher Produkte getroffen wurden. Erfasst werden sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler.
Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen). Aus dem Bereich des LFGB sind hier also Informationen zu gefährlichen Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln zu finden. In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen zusammengefasst über
Weiterhin können Sie sich über gefährliche Produkte auch im Informationssystem der europäischen Marktüberwachung (ICSMS) informieren.
Informationen zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, deren Überwachung und entsprechender Verbraucherinformation finden Sie im Kapitel "Lebensmittel- und Futtermittelwarnungen".
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt