Themenbereich: 9. Werbung
Haben Sie einen Brief erhalten, in dem Ihnen zu einem Gewinn gratuliert wird? Oder hat Ihnen am Telefon eine automatische Ansage einen hohen Geldbetrag in Aussicht gestellt, wenn Sie eine bestimmte Telefonnummer anrufen?
Häufig verstecken sich hinter solchen Gewinnmitteilungen unseriöse Anbieter. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie an gar keinem Preisausschreiben oder an ähnlichen Spielen teilgenommen haben und trotzdem eine Gewinnbenachrichtigung erhalten. Anrufe zu angegebenen Telefonnummern können zudem mit hohen Kosten verbunden sein, ohne dass Sie Ihren versprochenen Gewinn erhalten.
Achtung: Vermeintliche Gewinnzusagen sind oft so formuliert, dass bei näherem Hinsehen lediglich die Chance auf einen Gewinn besteht.
Wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben, die Sie sich nicht erklären können, können Sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg benachrichtigen. Diese hat eine Abmahn- und Klagebefugnis und kann daher gegen unseriöse Anbieter vorgehen, wenn diese gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.
Ähnlich verhält es sich mit Benachrichtigungen über den Gewinn einer Reise. Diese stellen sich häufig als Werbeverkaufsveranstaltungen heraus oder sind mit hohen Nebenkosten (z.B. eigene Anreise) verbunden.
Tipp: Mit welchen Tricks unseriöse Anbieter werben, wie Sie sich dagegen wehren können und was Sie tun sollten, wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben, erfahren Sie im Onlineangebot der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie außerdem Tipps über die weitere Vorgehensweise nach einem Reisegewinn.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört