Themenbereich: 1.2. Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Heimtiere erfreuen sich immer größerer Beliebtheit als Gesellschaft für ältere Menschen oder für Kinder. Kinder können durch Tiere lernen, Verantwortung zu übernehmen. Heimtiere sind besonders für Stadtkinder oft der einzige nähere Kontakt zur Natur. Nicht jedes Tier ist jedoch für die Haltung in Wohnungen und für Kinder geeignet.
Wenn Sie sich ein Tier anschaffen wollen, müssen Sie sich der Verantwortung bewusst sein, die die Haltung eines Tieres mit sich bringt. Im Tierschutzgesetz sind einige Pflichten festgeschrieben, die Tierhalter und Tierhalterinnen gegenüber ihren Tieren haben:
Diese allgemeinen Bestimmungen sind vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für zahlreiche Tierarten näher bestimmt worden. So kann beispielsweise in einer Verordnung vorgeschrieben sein,
Für Nutztiere stehen hinter diesen Regelungen häufig Vorgaben der Europäischen Union und/oder des Europarats.
Tipp: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet auf seinen Internetseiten zahlreiche Gutachten und Leitlinien zur Haltung und Nutzung von Tieren (z.B. für Säugetiere, Vögel, Zierfische, Terrarientiere, Wild, Zirkustiere, für den Pferdesport und die Ausrichtung von Tierbörsen) zum Download an. Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat zahlreiche Merkblätter und Hinweise erarbeitet.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auch im Kapitel "Heimtierhaltung".
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört