Themenbereich: 1. Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung
Dieses Kapitel soll Sie über grundlegende rechtliche Aspekte der Tierhaltung aufklären.
Wenn Sie Tiere halten, unabhängig davon, ob es sich um Heim- oder Nutztiere handelt, müssen Sie sich Gedanken über die Gesundheit der Tiere machen.
Tipp: Der Bundesverband für Tiergesundheit bietet Informationen und Ansprechpersonen rund um das Thema "Tiergesundheit" – unter anderem auch die regelmäßig erscheinende Zeitschrift "Blickpunkt Tiergesundheit". Ebenso finden Sie Wissenswertes beim Landestierschutzverband Baden-Württemberg im Kapitel "Tiergesundheit – Wie geht es meinem Tier?".
Damit Tiere gesund bleiben, müssen sie artgemäß gehalten und gepflegt werden. Darüber hinaus sollten Sie vor allem über folgende Themen Bescheid wissen:
Folgende Gesichtspunkte sollten Sie bei der Ernährung Ihrer Heimtiere bedenken:
Um Ihr Tier gegen bestimmte Infektionskrankheiten zu schützen, können Sie es impfen lassen. Je nach Tierart gibt es unterschiedliche empfohlene Impfungen (z.B. gegen Staupe bei Hunden oder gegen Katzenschnupfen bei Katzen). Tiere, die mit Wildtieren in Kontakt kommen können (z.B. Hunde, Katzen, die ins Freie gehen), sollten auf jeden Fall gegen Tollwut geimpft werden. Eine Tollwutimpfung und ein entsprechendes Impfzeugnis sind auch unbedingte Voraussetzung, falls Sie Ihr Tier auf eine Auslandsreise mitnehmen möchten.
Haustiere werden häufig von Parasiten geplagt. Beispielsweise befallen Würmer und ähnliche Parasiten oft Jungtiere. In diesem Fall müssen Sie Ihre Haustiere von einem Tierarzt oder von einer Tierärztin entwurmen lassen. Gegen Flöhe oder Zecken gibt es vielfältige Möglichkeiten der Vorsorge und Behandlung. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt oder von Ihrer Tierärztin beraten.
Tierseuchen (z.B. Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche) betreffen vor allem die Nutztierhaltung. Da einige Tierseuchen auch eine Gefahr für den Menschen bedeuten, wird das Auftreten von Tierseuchen von der Veterinärverwaltung überwacht. Diese koordiniert auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von auftretenden Seuchen (z.B. Quarantäne, Notschlachtungen, Stallpflicht). Was Sie tun müssen, wenn Sie den Ausbruch einer Tierseuche bemerken, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Seuchenmeldung (Tierseuche)".
Tipp: Eine Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter "Tierseuchenrecht".
Für Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen gibt es in bestimmten Fällen Entschädigungen für durch Tierseuchen verursachte Verluste sowie Zuschüsse zu Schutzimpfungen. Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Kapitel "Nutztierhaltung" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.
Hinweis: Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es auch meldepflichtige Tierkrankheiten, von denen auch Heimtiere betroffen sein können. Ein Auftreten muss vom behandelnden Tierarzt oder von der behandelnden Tierärztin an die zuständige Behörde gemeldet werden.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist