Themenbereich: 1.4. Einfuhr und Reiseverkehr
Sie wollen in den Urlaub fahren und würden Ihr Heimtier gerne auf die Reise mitnehmen? Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es für den Reiseverkehr mit Heimtieren strenge Anforderungen, da eine Verschleppung von Tollwut ausgeschlossen werden muss.
Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eines dieser Länder reisen, gelten bei der Wiedereinreise in die Europäische Union (EU) eigene Bestimmungen.
Tipp: Welche Länder aktuell als gelistete Drittstaaten gelten, kann der Internetseite der Europäischen Kommission entnommen werden.
Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:
Bei der Ersteinreise aus einem gelisteten Drittland brauchen Sie für Ihr Tier eine Gesundheitsbescheinigung von einem amtlichen Tierarzt. Das nötige Formular können Sie im Internetangebot der EU herunterladen. Es muss in der Landessprache des Einfuhrlandes oder in Englisch ausgefüllt werden.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)