Themenbereich: 2. Vom Bauantrag bis zum Richtfest
2.4. Baustelle einrichten
Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie beachten, dass Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen müssen:
- Lassen Sie eventuelle Altlasten (kontaminiertes Material, Chemikalien, giftige Substanzen und Ähnliches) fachgerecht entsorgen. Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage "Grundstück".
- Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.
- Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.
- Erstellen Sie einen Lageplan für Aushub und Baumaterial sowie für die Standorte der Baugeräte (Baustelleneinrichtung).
- Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Gas und eventuell Kabelfernsehen.
- Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.
- Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).
- Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten.
Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:
- Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.
- Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.
- Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.
- Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.
- Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).
Verfahren