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Themenbereich: Bauen und Modernisieren

Was müssen Sie als Bauherr alles berücksichtigen und welche staatlichen Unterstützungen können Sie erhalten? Was es beim Neubau, bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder beim Abbruch einer baulichen Anlage zu beachten gibt, lesen Sie hier.

4. Vergabe der Straßennamen und Hausnummern

Die Straßennamen werden in der Regel bereits bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt.

Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen. Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen (z.B. für Rettung, Polizei und Feuerwehr) erleichtern.

Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan.

Falls Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen.

Städte und Gemeinden können eine eigene Satzung verabschieden, in der die Kriterien zur Vergabe von Straßennamen festgehalten werden. Oft werden Straßen nach berühmten Persönlichkeiten oder historischen Begebenheiten benannt. Für Stadt- oder Ortsviertel werden häufig Namen nach bestimmten Gruppen vergeben (z.B. nach Dichtern aus verschiedenen Epochen, Städte- oder Tiernamen).

Hinweis: Eine Straße wird nur in Ausnahmefällen umbenannt, historische Straßenbezeichnungen, die bereits seit langer Zeit gebräuchlich sind, werden in der Regel nicht geändert.

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