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Themenbereich: 2. Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster)

Als Inhaberin oder Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Allen Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt. Die bekanntesten Schutzrechte sind:

2.1. Patente und Gebrauchsmuster

Sie meinen, etwas erfunden zu haben, und haben eine Idee, wie Sie Ihre Erfindung gewerblich nutzen können? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung patentfähig oder ob vielleicht eine Gebrauchsmusteranmeldung möglich ist.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise rund um Patente und Gebrauchsmuster ermöglichen:


Tipp: Solange Sie nicht wissen, ob eines der beiden Schutzrechte infrage kommt, sollten Sie Ihre Erfindung auf jeden Fall geheim halten, damit sie später die Schutzvoraussetzung der Neuheit erfüllt und angemeldet werden kann.

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