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Themenbereich: 2. Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster)

Als Inhaberin oder Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Allen Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt. Die bekanntesten Schutzrechte sind:

2.3. Geschmacksmuster

Attraktives Design ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für neue Produkte. Es kann das Kernstück einer erfolgreichen Marketingstrategie sein. Bevor Sie ein neues Produkt vermarkten, sollten Sie das Design Ihres Produktes schützen lassen. Das Schutzrecht für Designs ist das Geschmacksmuster. Es gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, dieses zu benutzen.

Geschmacksmuster sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen oder Erzeugnisteilen, die sich aus den Merkmalen von Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder den verwendeten Werkstoffen ergeben. Auch Verpackungen, Ausstattungen oder Einzelteile eines komplexen Erzeugnisses können als Geschmacksmuster angemeldet werden.

Bevor Sie ein Geschmacksmuster anmelden, sollten Sie – wie bei allen Schutzrechten – eine Recherche durchführen, um zu prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design wirklich neu ist. Hierbei gelten Muster auch dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Darüber hinaus muss sich der Gesamteindruck des Musters vom Gesamteindruck anderer, bereits bekannter oder angemeldeter Muster unterscheiden. Das Muster muss "Eigenart" besitzen.

Hinweis: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet auf seinen Seiten Datenbanken, die Sie für eine Recherche extern nutzen können. Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten – besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert. In Baden-Württemberg gibt es das Informationszentrum Patente mit Sitz im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. Dort findet donnerstags eine kostenlose Erfindererstberatung (auch für Geschmacksmuster) statt.

Wenn die Recherche ergibt, dass Ihr Design neu und "eigenartig" ist, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Geschmacksmusterregister stellen.

Mit einem Geschmacksmuster können Sie das Design Ihres Produktes zunächst für fünf Jahre schützen lassen. Durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr können Sie den Schutz dann alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre verlängern. 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz in jedem Fall.

Hinweis: Geschmacksmusterschutz im Ausland können Sie durch die Anmeldung nationaler Geschmacksmuster erwerben oder entweder mithilfe des Haager Geschmacksmusterabkommens ein internationales Geschmacksmuster oder ein europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) anstreben.

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