Themenbereich: 5. Familienberatung und sonstige Hilfen
Hilfe und Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie den Erziehungsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände.
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, haben Sie Anspruch auf eine Beratung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch das Jugendamt. Eine solche Beratung kann Ihnen helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle einer Trennung oder Scheidung die Auswirkungen auf die Kinder angemessen einzuschätzen.
Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie auf folgenden Seiten:
Haben Sie Schwierigkeiten bei der Erziehung Ihrer Kinder und suchen Hilfe? Befürchten Sie, dass ein Kind vernachlässigt oder gar misshandelt oder missbraucht wird – dass einem Kind Gefahr für Leib und Leben droht? Dafür gibt es zahlreiche Institutionen, die Beratung und Hilfe anbieten sowie sich des Problems annehmen. Viele dieser Einrichtungen bieten Rat und Hilfe auch bei anonymer Anfrage.
Als staatliche Aufgabe obliegt der Kinderschutz den örtlichen Jugendämtern. Daneben gibt es noch viele Institutionen aus dem karitativen Bereich, die Beratung und Hilfestellung anbieten. Eine umfassende Adressliste finden Sie beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.
Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle kann eine individuelle Begleitung im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten erfolgen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen.
Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung, sollten sich beide Ehepartner juristisch beraten lassen. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte sich über eine kostenlose Rechtsberatung und über Prozesskostenhilfe informieren.
Paare, die sich trennen wollen, können durch Mediation (das heißt Vermittlung) den Trennungsprozess bewältigen. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte außergerichtlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.
Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kommunen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Leistungen eines Mediators in Anspruch nehmen.
Beim außergerichtlichen Scheidungsmanagement werden im Gegensatz zur Mediation zwei Anwälte tätig. Jeder Partei steht ein Rechtsvertreter zur Seite, der die jeweiligen Interessen vertritt und schützt. Die Anwälte versuchen dabei untereinander, verständige und gerechte Regelungen in strittigen Fragen zu vereinbaren. Ziel ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Hinweis: Das Scheidungsmanagement empfiehlt sich bei Trennungen mit komplexen rechtlichen Randbedingungen und/oder zerstrittenen Parteien oder wenn umfassende finanzielle Vereinbarungen getroffen werden müssen.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)