Themenbereich: 3.1. Weiterbildung im eigenen Beruf
Verschiedenen Fortbildungen im Bereich der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern liegen Regelungen zugrunde, die auf dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung basieren. Dies können Fortbildungsverordnungen des Bundes sowie Fortbildungsregelungen der Kammern (zuständige Stellen) sein.
Anerkannte Abschlüsse (z.B. der Meister) sind in vielen Branchen verpflichtend, wenn Sie selbstständig tätig sein wollen.
Tipp: Eine Liste der betroffenen Berufe mit Fortbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) finden Sie im Internetauftritt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Ansprechpartner rund um die berufliche Weiterbildung finden Sie bei den zuständigen Kammern. Die zuständige Kammer nimmt in der Regel auch die Prüfungen zum Abschluss von solchen anerkannten Lehrgängen ab.
Hinweis: Bestimmte Fortbildungen können durch das sogenannte "Meister-BAföG" gefördert werden. Nähere Informationen über Voraussetzungen und Förderhöhe finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die Weiterbildungsberatung wird von den regionalen Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Über die Internetseiten zum Thema "Weiterbildung" der für Sie zuständigen Kammer haben Sie Zugang zu Informationen über Förderungen, Prüfungsordnungen, Beratungsangebote und Datenbanken, in denen Sie nach konkreten Bildungsangeboten suchen können. Die Standorte der IHK in Baden-Württemberg finden Sie unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".
Handwerkskammer (HK)
Die Weiterbildungsberatung wird von den regionalen Handwerkskammern vorgenommen. Über die Internetseiten zum Thema "Weiterbildung" der für Sie zuständigen Kammer haben Sie Zugang zu Informationen über Förderungen, Prüfungsordnungen, Beratungsangebote und Datenbanken, in denen Sie nach konkreten Bildungsangeboten suchen können. Die Standorte der HK in Baden-Württemberg finden Sie unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".
Tipp: Zum Thema "Meisterprüfungen im Handwerk" bietet auch das Bundeswirtschaftsministerium ausführliche Informationen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat