Themenbereich: 6. Verbraucherschutz im Reiserecht
Sommerzeit - Reisezeit. Doch nicht jede gebuchte Reise entspricht den Erwartungen oder den Versprechungen des Reiseveranstalters. Um die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen zu schützen, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen.
Vergleichen Sie bei der Urlaubsplanung die Angaben der Veranstalter in deren Katalogen. Kataloge müssen klare und genaue Angaben über die jeweiligen Reisen enthalten.
Soweit im Reisekatalog Angaben gemacht werden, müssen sie deutlich lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Die Informationen müssen zudem dort abgedruckt sein, wo Reisende sie erwarten.
Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten:
Je nachdem, ob sie für die Reise von Bedeutung sind, kommen noch weitere Angaben hinzu, zum Beispiel:
Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend!
Hinweis:
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist