Themenbereich: 6. Verbraucherschutz im Reiserecht
Sommerzeit - Reisezeit. Doch nicht jede gebuchte Reise entspricht den Erwartungen oder den Versprechungen des Reiseveranstalters. Um die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen zu schützen, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen.
Wenn Sie Reisemängel nachweisen, können Sie Gewährleistungsansprüche an den Reiseveranstalter geltend machen, zum Beispiel für Kosten der Selbstabhilfe, Minderung, Rückzahlungsansprüche bei Kündigung wegen Reisemangels oder Schadensersatz.
Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
Hinweis: Die Verjährungsfrist kann vor Mitteilung eines Mangels zulasten der Reisenden durch vertragliche Vereinbarungen auf bis zu einem Jahr verkürzt werden.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)