Themenbereich: 1. Verkehrssicherheit und Straßennutzung
Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen steigt auch das Bedürfnis nach mehr Sicherheit auf den Straßen. Welche Maßnahmen dafür ergriffen werden, in welchem Gesetz die Rechte und Pflichten jedes Verkehrsteilnehmers zu finden sind und wie Sie selbst zu mehr Sicherheit auf den Straßen beitragen können, finden Sie in diesem Kapitel.
Befinde ich mich gerade auf einer Vorfahrtstraße oder gilt rechts vor links? In solchen Situationen sind Verkehrsschilder unabdingbarer Bestandteil des täglichen Straßenverkehrs.
Eine Liste aller behördlich zugelassenen Schilder finden Sie zusammen mit einer kurzen Erläuterung in der Straßenverkehrs-Ordnung. Es gibt:
Darüber hinaus sind auch bestimmte Zusatzzeichen erlaubt.
Für die Beschilderung sind die Baulastträger beziehungsweise die Eigentümer der Straße zuständig. Als Untere Verwaltungsbehörde sind es in erster Linie die Stadt- und Landkreise, die diese Aufgabe – für Kreisstraßen auch eigenverantwortlich – wahrnehmen. Ihnen obliegt es, auf Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege die korrekten Verkehrszeichen anzubringen. Das gilt auch für den Fall, dass Schilder nur für eine bestimmte Zeitspanne angebracht werden müssen, beispielsweise bei der Errichtung einer Baustelle für Instandhaltungsmaßnahmen.
Tipp: Eine Übersicht über die Aufgaben des Straßenwesens bietet der Onlineauftritt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Wenn Sie bemerken, dass ein Schild fehlt oder beschädigt wurde, sollten Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden. Näheres dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Verkehrsschilder sind unerlässlich für einen möglichst reibungslosen Verkehr. Doch was geschieht, wenn zu viele Schilder mehr verwirren als dass sie weiterhelfen? Die Aktion "Abbau des Schilderwaldes" des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zielt darauf ab, den Verkehr innerhalb von Städten und Gemeinden zu entlasten und Straßen übersichtlicher zu gestalten. Bei Vor-Ort-Terminen mit Vertretern von Polizei und Verkehrssicherheitsverbänden machen sich die Mitarbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörden ein Bild von der Situation und ordnen gegebenenfalls den Abbau von Verkehrszeichen an. An dieser Aktion können Sie sich ebenfalls beteiligen, indem Sie der für Ihren Ort zuständigen Behörde Schilder melden, die Ihrer Ansicht nach überflüssig sind. Im "Katalog verzichtbarer Verkehrszeichen" finden Sie eine Auflistung der nicht mehr notwendigen Verkehrsschilder.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist