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Themenbereich: Wohnen

Ob zur Miete oder in den eigenen vier Wänden – Informationen zum Wohnen benötigen Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Aspekte.

8. Versicherungen für Eigentümer und Vermieter

Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen – die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern, wenn Sie dies wünschen.

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der gebräuchlichsten Versicherungen (die Aufzählung ist jedoch nicht vollständig). Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten – beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Für Eigentümer sind folgende Versicherungen sinnvoll:

Für Vermieter sind folgende Versicherungen sinnvoll:

Hinweis: Bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er überprüft neutral und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer nach dem Maßstab von Recht und Gesetz. Näheres zur Verbraucherbeschwerde gegen Versicherungen finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Wohngebäudeversicherung

Als Immobilienbesitzer sollten Sie zur finanziellen Absicherung von Schäden, die durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Frost, Blitzschlag, Sturm und Hagel entstehen können, eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte verbundene Versicherung, bei der die Prämien für jedes Risiko einzeln kalkuliert sind. Versichert werden zumeist neben dem Wohnhaus auch Garagen, Carports und Zäune. Wenn Sie in der Nähe eines Flusses, Stausees, Regenrückhaltebeckens oder sonstigen Gewässers wohnen, sollten Sie zusätzlich eine Absicherung gegen Schäden durch Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmungen in Betracht ziehen. Wenn dies für Sie in Betracht kommt, achten Sie darauf, dass die sogenannten Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.

Hinweis: Hausbesitzer, die ihr Haus mit einer Hypothek belastet haben, sind seitens der Kreditinstitute gehalten, das Gebäude zu versichern.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Explosion, aber auch durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Versichert sind alle Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte und Ähnliches. Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertpapiere, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Achtung: Das Eigentum von Untermietern ist von der Versicherung ausgenommen. Außerdem sind in vielen Versicherungsverträgen sogenannte Sorgfaltspflichten festgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Herd einschalten und die Wohnung verlassen, kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommt.

Um die Versicherungssumme festzulegen, müssen Sie den Wert Ihres Hausrats schätzen. Das können Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer Versicherung tun. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch eine Pauschalberechnung an, bei der ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter festgelegt und anhand dessen die Versicherungssumme für die gesamte Wohnung bestimmt wird.

Tipp: Bevor Sie sich für den Abschluss einer Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungen vergleichen, da es Unterschiede im Versicherungsbetrag und in der damit abgedeckten Versicherungssumme geben kann.

Denken Sie daran, dass mit dem Umzug in eine neue – eventuell größere – Wohnung der Umfang und damit auch die Versicherungssumme der Hausratversicherung angepasst werden sollte, damit Sie im Schadensfall keine Unterdeckung feststellen müssen (dazu gibt es Berechnungstabellen bei den Versicherungen).

Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung geht für die Dauer eines Umzuges auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsinstitut. Der bisherige Vertrag wird geändert und gegebenenfalls angepasst.

Haftpflichtversicherung

Wenn jemand durch Sie, Ihr Haus oder Grundstück zu Schaden kommt, greift die Haftpflichtversicherung ein. Es hängt vom Versicherungsunternehmen ab, wie diese Risiken abgesichert sind, teils durch eine Privathaftpflichtversicherung (Einfamilienhaus), teils durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Mehrfamilienhaus). Neben den Sach- und Vermögensschäden sind auch die Schäden an Gesundheit und Leben von Personen versichert.

Denkbare Fälle wären beispielsweise, dass jemand durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Oder Sie kommen einmal Ihrer Räumpflicht im Winter nicht nach und auf dem Gehweg vor Ihrem Haus kommt jemand zu Fall und verletzt sich.

Rechtsschutzversicherung

Als Haus- oder Wohnungseigentümer oder als Vermieter kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, weil es nicht auszuschließen ist, dass Sie einen Rechtsstreit führen müssen, auch wenn Sie besten Willens sind, ihn zu vermeiden.

So zählen Nachbarschaftsstreitigkeiten leider mit zu den häufigsten Fällen, in denen Gerichte eingeschaltet werden.

Als Vermieter kann es vorkommen, dass Sie Ansprüche gegen Ihre Mieter durchsetzen müssen. Ihr Mieter kann Sie verklagen oder Sie wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten belangen. Ihre Versicherung erstattet Ihnen dann die Anwalts- und Gerichtskosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung.

Wohnungshaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Ihre vermietete Wohnung reguliert den Schaden, den andere durch Ihr Eigentum erleiden. Häufige Schadensfälle sind falsch verlegte elektrische Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen, defekte Heizkörper oder unsachgemäße Deckenkonstruktionen.

Die Haftungsrisiken des Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. So sieht beispielsweise das Wohnungseigentümer-Gesetz vor, dass der Vermieter (Sondereigentümer) für Schäden, die sein Mieter schuldhaft anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt, haftet.

Sie können aber auch haften, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen (z.B. der Räumpflicht im Winter oder sich Teile des Außenputzes lösen und herabfallen).

Mietverlustversicherung (Mietausfallversicherung)

Wenn nach Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch oder Sturm die vermieteten Wohnräume aufgrund von Reparaturen vorübergehend nicht bewohnt werden können, entgehen Ihnen Mieteinnahmen. Um diese auszugleichen, können Sie eine Mietverlustversicherung abschließen, die mitunter zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis zu dem die Räume wieder nutzbar sind, allerdings in der Regel bis maximal zwölf Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls.

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