Themenbereich: 3. Spezielle Beschäftigungsformen
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist