Themenbereich: 3.2. Flugreisen
Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, sind neben den Bestimmungen der Einreiseländer auch die Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie zu beachten. Bestimmte Gegenstände dürfen Sie überhaupt nicht mitnehmen, andere sind nur für das Reisegepäck und nicht für das Handgepäck zugelassen. Lesen Sie mehr darüber in den folgenden Kapiteln:
Bezüglich Ihres Reisegepäcks sind vor allem Gewichtsbeschränkungen zu beachten. Diese können – abhängig vom Reiseland, der Fluglinie und der gebuchten Klasse – unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich direkt bei der Fluglinie über die geltenden Gewichtsbeschränkungen und eventuelle Gebühren.
Hinweis: Manche Fluglinien verlangen generell eine Gebühr pro mitgeführtem Gepäckstück.
Beschränkungen gibt es auch bezüglich des Inhalts Ihres Gepäcks. Verboten sind in der Regel Gegenstände wie Sprengstoff und brennbare Stoffe (z.B. brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Gaskartuschen, Sprühdosen). Nähere Informationen darüber, was im Gepäck erlaubt ist und was nicht, erhalten Sie direkt bei der Fluglinie. Auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie eine Liste der Gegenstände, die im aufgegebenen (Reise-)Gepäck verboten sind. Solche Listen hängen in der Regel auch am Flughafen bei den Check-in-Schaltern aus.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist