Themenbereich: 3.2. Flugreisen
Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, sind neben den Bestimmungen der Einreiseländer auch die Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie zu beachten. Bestimmte Gegenstände dürfen Sie überhaupt nicht mitnehmen, andere sind nur für das Reisegepäck und nicht für das Handgepäck zugelassen. Lesen Sie mehr darüber in den folgenden Kapiteln:
Für das Handgepäck gelten bei Flügen strenge Sicherheitsbestimmungen.
Gegenstände, die als Waffe gegen andere Menschen verwendet werden können (wie z.B. Scheren, Werkzeuge, Messer), dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Lediglich Spritzbesteck zu medizinischen Zwecken (z.B. für Diabetikerinnen und Diabetiker) ist hiervon ausgenommen. Es muss aber beim Check-in zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung vorgelegt werden.
Auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie eine Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck. Solche Listen hängen in der Regel auch am Flughafen bei den Check-in-Schaltern aus. Im Informationsblatt "Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck" des Bundesministeriums für Inneres finden Sie weitere Hinweise.
Tipp: Sollten Ihnen bei der Sicherheitskontrolle Gegenstände abgenommen werden, können Sie diese in der Regel am Flughafen verwahren und sich nach Ihrer Reise zuschicken lassen oder sie wieder abholen. Die Kosten der Rücksendung beziehungsweise Verwahrung müssen Sie tragen. Informieren Sie sich bei Ihrem Flughafen, ob ein derartiger Rücksende- oder Aufbewahrungsservice angeboten wird und welche Kosten entstehen.
Bezüglich der Abmessungen, die Handgepäckstücke nicht überschreiten dürfen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Fluglinie. Bei Flügen in besonders kleinen Flugzeugen kann es vorkommen, dass Sie Gepäckstücke, die an sich als Handgepäck zugelassen wären, aus Platzgründen beim Einsteigen in das Flugzeug abgeben müssen.
Wenn Sie elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefone, Laptops) auf einem Flug mitführen, beachten Sie, dass diese oftmals an Bord eines Flugzeugs nicht verwendet werden dürfen. Zumindest während des Starts und der Landung ist die Verwendung solcher Geräte meist untersagt. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vor der Reise bei der jeweiligen Fluglinie und beachten Sie die diesbezüglichen Durchsagen des Bordpersonals vor Flugbeginn.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist