Themenbereich: 3.2. Flugreisen
Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, sind neben den Bestimmungen der Einreiseländer auch die Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie zu beachten. Bestimmte Gegenstände dürfen Sie überhaupt nicht mitnehmen, andere sind nur für das Reisegepäck und nicht für das Handgepäck zugelassen. Lesen Sie mehr darüber in den folgenden Kapiteln:
Unter Sondergepäck fallen besonders große und unhandliche Gegenstände (z.B. Sportgeräte, Schrankkoffer oder große Kunstgegenstände). Für die Beförderung von Sondergepäck entstehen in der Regel zusätzliche Kosten. Sondergepäck müssen Sie in den meisten Fällen bei eigens dafür eingerichteten Gepäckschaltern einchecken.
Was alles als Sondergepäck gilt, welche Einschränkungen es gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie Sondergepäck mitführen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise bei der jeweiligen Fluglinie erfragen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört