Themenbereich: 3.2. Flugreisen
Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, sind neben den Bestimmungen der Einreiseländer auch die Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie zu beachten. Bestimmte Gegenstände dürfen Sie überhaupt nicht mitnehmen, andere sind nur für das Reisegepäck und nicht für das Handgepäck zugelassen. Lesen Sie mehr darüber in den folgenden Kapiteln:
Wenn Sie ein Tier auf eine Flugreise mitnehmen möchten, sollten Sie das bereits bei der Buchung bekannt geben beziehungsweise sich so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Tiere mitzunehmen und wie sie zu befördern sind.
Kleine Hunde und Katzen können Sie in der Regel in einem auslaufsicheren Transportbehälter im Passagierraum mitnehmen. Größere Tiere müssen im Frachtraum reisen. Die entsprechenden Transportcontainer müssen Sie selbst zur Verfügung stellen. Achten Sie dabei auf die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Spezielle Regelungen gibt es in den meisten Fällen für Blindenhunde und Partnerhunde. Diese dürfen in der Regel gratis im Passagierraum mitreisen.
Für die Beförderung von Tieren fallen unterschiedlich hohe Gebühren an (z.B. verrechnen manche Fluggesellschaften Tiere wie Übergepäck). Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere zu den veterinärrechtlichen Vorschriften, finden Sie in der Lebenslage " Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd" im Kapitel "Einfuhr und Reiseverkehr" sowie zum Artenschutz unter dem Stichwort "Artenschutzinformationen".
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)