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Themenbereich: Ausländer

Unionsbürger

Bürger aus Staaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie benötigen weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung. Sie müssen sich aber nach der Einreise bei der Meldebehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zu ihrem Aufenthalt machen. Staatsangehörige der Schweiz sind dazu verpflichtet, ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Sie erhalten dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.

Für Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien gelten besondere Regelungen. Sie benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zwar ebenfalls kein Visum und keinen Aufenthaltstitel, jedoch ist eine Beschäftigung in Deutschland nur dann möglich, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Arbeitserlaubnis für Angehörige der neuen EU-Staaten".

Tipp: Wenn Sie weitere Informationen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen, empfehlen wir den Onlineauftritt "EURES".

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