Themenbereich: Jugendliche
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Arbeitslosengeld II erhalten und mindestens drei Jahre beruflich tätig waren, kann die Agentur für Arbeit Ihre Lehrgangs- und Fahrtkosten, auswärtigen Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Kosten für den Lebensunterhalt (entsprechend dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld II) übernehmen.
Bitte lassen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit über Ihre Möglichkeiten, einen Berufsabschluss nachzuholen, beraten, bevor Sie in eine Bildungsmaßnahme eintreten.
Tipp: Weitere Informationen zum Nachholen von Berufsabschlüssen bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit auf folgenden Seiten:
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist