• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten

1.1. Unter 14

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Bedingte Deliktsfähigkeit – ab dem 7. Lebensjahr

Kinder, die Schäden anrichten, können dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie in der Lage sind, das Gefährliche ihres Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen des Tuns bewusst sind.

Ausnahme: Für Unfälle im Straßenverkehr sind Kinder erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich, es sei denn, sie haben die Verletzung eines anderen vorsätzlich herbeigeführt.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit – ab dem 7. Lebensjahr

Verträge und andere Rechtsgeschäfte werden in der Regel erst dann wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter (die Eltern) zustimmt. Kleinere Käufe vom Taschengeld können allerdings ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.

Bedingte Religionsfähigkeit – ab dem 12. Lebensjahr

Kinder ab diesem Alter können nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Leichte Arbeiten – ab dem 13. Lebensjahr

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können leichte Arbeiten (z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben) ausgeübt werden. Diese sind allerdings auf zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr beschränkt und dürfen nicht während der Schulzeit ausgeführt werden.

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