Themenbereich: Beratender Ingenieur
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Ingenieur:
Ingenieur
Als Ingenieur sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied in der Ingenieurkammer zu werden. Sie können sich jedoch für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden.
Als freiwilliges Mitglied werden Sie in die Liste der selbständig tätigen freiwilligen Mitglieder, die Liste der angestellten freiwilligen Mitglieder, die Liste der freiwilligen Mitglieder im öffentlichen Dienst, Angestellte oder Beamte, die Juniorenliste oder in die Liste der Seniormitglieder eingetragen.
Beratender Ingenieur
Als "Beratender Ingenieur" sind Sie Pflichtmitglied und werden in die Liste der "Beratenden Ingenieure" eingetragen. Die Eintragung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist