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Themenbereich: Architekt

In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Dies gilt auch für Architekten:

7. Verbraucherinformationen

Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Architekten, können Sie die Eintragungen in der Architektenliste bei der Architektenkammer einsehen. Dort erfahren Sie, ob ein bestimmter Architekt ordnungsgemäß in die Liste eingetragen wurde oder Sie erhalten die Adresse eines bestimmten Architekten. Die Architektenliste können Sie auch im Internet im Portal der Architektenkammer aufrufen.

Ob ein Architekt Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal "Insolvenzbekanntmachungen".

Bei Streitigkeiten zwischen Architekten und Konsumenten kann bei der Kammer ein Schlichtungsausschuss gebildet werden. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens wird dann versucht, eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen.

Tipp: Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie direkt bei der Architektenkammer in Baden-Württemberg. Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.

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