Themenbereich: Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
Als Entwurfsverfasser werden Sie auch ohne Mitgliedschaft in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Entwurfsverfasser für Baurechtswesen eingetragen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist