Themenbereich: Prüfingenieur für Bautechnik
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Prüfingenieur:
An die Berufsausübung als Prüfingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ihrem Antrag müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (z.B. eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).
Zusätzlich müssen Sie als Prüfingenieur gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist