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Themenbereich: 2.3. Sozialleistungen in Frankreich

Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe – Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden – Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Informationen zur Sozialversicherung und zu Familienleistungen finden Sie hier.

2.3.4. Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist in Frankreich eine mit der Krankenversicherung verbundene Pflichtversicherung. Durch eine Beschäftigung in Frankreich zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Krankheit oder Unfall, der kein Arbeitsunfall ist, steht Ihnen daher unter bestimmen Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.

Die Höhe der Invalidenrente wird aus Ihrem durchschnittlichen beitragspflichtigen Jahreseinkommen berechnet.

Auch Witwer oder Witwen sowie geschiedene Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der Invalidenversicherung beziehen.

Tipp: Weitere Informationen zur Invalidenversicherung in Frankreich bietet Ihnen das Portal Infobest. Mehr erfahren Sie auch in der Broschüre "Meine Zeit in Frankreich – Arbeit und Rente europaweit" der Deutschen Rentenversicherung.

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