Themenbereich: 2.6. Sozialleistungen in der Schweiz
Wer in der Schweiz beschäftigt ist, ist meistens auch in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Informationen zu Sozialversicherung und Familienleistungen finden Sie hier.
Grenzgänger und Grenzgängerinnen haben in den meisten Fällen sowohl im Land ihrer Beschäftigung als auch im Land ihres Wohnsitzes Anspruch auf Familienleistungen. Je nach beruflicher und familiärer Situation zahlt ein Staat vorrangig alle nationalen Familienleistungen, auf die ein Anspruch besteht. Wäre die Summe der Leistungen im anderen beteiligten Staat höher, zahlt dieser einen Ausgleich.
Im Regelfall hat das Land der Beschäftigung Vorrang. Bei Paaren kommt es auf die berufliche Situation des Partners beziehungsweise der Partnerin an. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, gilt Folgendes:
In der Schweiz sind für die Familienzulagen die Familienausgleichskassen zuständig. Jeder Schweizer Arbeitgeber ist einer bestimmten Familienausgleichskasse angeschlossen. Die Arbeitnehmenden erhalten die Familienzulagen nicht direkt von der Kasse sondern über den Arbeitgeber. Es gibt folgende Familienzulagen:
Hinweis: Erziehungszulagen wie beispielsweise das deutsche Elterngeld oder Erziehungsgeld gibt es in den Kantonen der Nordwestschweiz nicht.
Tipp: Ausführliche Informationen zu Familienleistungen in der Schweiz erhalten Sie auf dem Portal Infobest. Mehr erfahren Sie auch in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" und der Broschüre "Grenzüberschreitende soziale Sicherheit", herausgegeben von EURES-T-Oberrhein.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist