Themenbereich: 2. Feuerwehr
Um einem Brand vorzubeugen, können Sie verschiedene Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen. Seien Sie aufmerksam im Umgang mit Feuer und Elektrizität. Die häufigsten „Brandstifter“ im Haushalt sind beispielsweise:
Feste wie Weihnachten, Silvester oder Ostern fordern Ihre besondere Aufmerksamkeit. Unsachgemäßer Umgang mit Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Silvesterraketen führen jedes Jahr wieder zu Bränden.
Achtung: Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist in Baden-Württemberg aufgrund ihrer hohen Brandgefahr verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet. Himmelslaternen sind mit einer Flamme bestückte Papierlampions. Sie werden auch "Kong-Ming-Laterne", "Sky-Laterne", "Skyballon", "Glückslaterne", "Wunschlaterne" oder "Fluglaterne" genannt.
Tipp: Hinweise zur Brandvermeidung bieten Ihnen die Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg. Auch der Landesfeuerwehrverband informiert Sie über nützliche Brandschutztipps.
Effektiven Schutz bietet die Installation eines Rauchmelders. Er warnt Sie rechtzeitig bei Auftreten eines Brandes vor dem gefährlichen Brandrauch. Dies ist besonders nachts von großer Bedeutung, da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann.
Tipp: Umfangreiche Informationen zum Thema "Rauchmelder" finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Innenministeriums sowie im Portal "rauchmelder-lebensretter.de".
Auch Feuerlöscher und Feuerlöschdecken sind in vielen Haushalten keine Seltenheit mehr. Mit beiden können Sie bei kleinen Bränden eine aktive Brandbekämpfung leisten. Wichtig ist, dass der Feuerlöscher und die Feuerlöschdecke leicht zugänglich aufbewahrt werden. Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen gut durch und machen Sie sich bereits im Voraus mit dem richtigen Gebrauch vertraut.
Achten Sie auch darauf, dass Rettungswege nicht versperrt werden. Im Falle eines Brandes sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus so schnell wie möglich verlassen können. Auch sollte der Einsatz der Feuerwehr nicht durch Hindernisse erschwert werden.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)