Themenbereich: 3. Katastrophenschutz
Überschwemmungen, Erdbeben, Orkane oder Hitzewellen - bei Umwelt- und Naturkatastrophen ist umsichtiges Handeln besonders wichtig. Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Katastrophenschutz:
Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe überhaupt vorliegt. In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:
Die Katastrophenschutzbehörden verfügen über Einsatzpläne und Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall möglichst schnell und wirksam zu handeln. Sie erteilen der Polizei, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen Weisungen.
Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:
Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall".
Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung aber auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Treffen Sie daher eigene Vorkehrungen für Notfälle!
Tipp: Allgemeine Informationen zum Thema Katastrophenschutz in Baden-Württemberg bietet Ihnen auch das Innenministerium Baden-Württemberg sowie die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Im Internetangebot des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie neben aktuellen Themen auch Ratgeber und Fachpublikationen mit Forschungsberichten und Tipps zum Verhalten im Katastrophenfall. Das Bundesministerium des Innern informiert im Bevölkerungsschutzportal über Gefahren, Zuständigkeiten im Katastrophenfall. Die Europäische Union bietet auf ihren Seiten umfangreiche Informationen zum Thema "Katastrophenschutz – Zusammenfassungen der EU- Gesetzgebungen".
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist