Themenbereich: Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste
Sie möchten freiwilligen Wehrdienst oder andere Freiwilligendienste leisten? Wir bieten Hinweise und Tipps über die verschiedenen Möglichkeiten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich für die verschiedenen Dienste bewerben.
Die Wehrpflicht stand über Jahrzehnte für die staatsbürgerliche Verpflichtung, einen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten. Sie konnte durch den Wehrdienst bei der Bundeswehr oder durch den Zivildienst bei verschiedenen Trägern erfüllt werden. Wehrpflichtig waren alle deutschen Männer ab 18 mit ständigem Aufenthalt in Deutschland.
Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Es besteht also keine Verpflichtung mehr, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. An die Stelle dieser Dienste treten ein neuer freiwilliger Wehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst. Die Wehrpflicht bleibt jedoch im Grundgesetz verankert. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall lebt die Verpflichtung zum Grundwehrdienst wieder auf.
Hinweis: Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, bestehen.
Tipp: Weitere Informationen zu Wehrpflicht und Wehrdienst erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bietet Ihnen Informationen zur Kriegsdienstverweigerung.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört