Themenbereich: Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste
Sie möchten freiwilligen Wehrdienst oder andere Freiwilligendienste leisten? Wir bieten Hinweise und Tipps über die verschiedenen Möglichkeiten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich für die verschiedenen Dienste bewerben.
Seit dem 1. Juli 2011 gibt es den neuen freiwilligen Wehrdienst. Hierfür können sich sowohl Männer als auch Frauen bewerben, die einen Dienst für die Gemeinschaft leisten möchten. Der Wehrdienst besteht aus sechs Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem freiwilligem zusätzlichen Wehrdienst. Somit besteht die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von 7 bis 23 Monaten zu leisten. Während der Probezeit können sowohl die Bundeswehr als auch die Wehrdienstleistenden selbst das Dienstverhältnis beenden. Für eine Festsetzung der Dienstzeit ab zwölf Monaten ist die Abgabe einer gesonderten schriftlichen Verpflichtungserklärung für eine besondere Auslandsverwendung erforderlich.
Die Tätigkeitsfelder bei der Bundeswehr sind unterschiedlich. Sie können sich beim Heer, bei der Luftwaffe, bei der Marine und Streitkräftebasis sowie beim Sanitätsdienst einsetzen lassen.
Der Wehrsold beträgt monatlich zwischen 777,30 Euro und 1.146,30 Euro netto, je nach Dauer des Wehrdienstes. Daneben werden zusätzlich Sachleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und medizinische Versorgung gewährt. Wenn Sie mehr als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, erhalten Sie eine besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 19,20 Euro für jeden vollen Monat des bis dahin geleisteten freiwilligen Wehrdienstes sowie ein Entlassungsgeld in Höhe von 76,80 Euro pro Dienstmonat.
Genaue Informationen, wie Sie sich für den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr bewerben, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung auf unseren Seiten.
Tipp: Mehr zum freiwilligen Wehrdienst bietet Ihnen auch das Karriereportal der Bundeswehr und der Flyer "Freiwilliger Wehrdienst".
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)