Themenbereich: 3. Begründung der Lebenspartnerschaft
In den Unterkapiteln bieten wir Ihnen Informationen zu folgenden Themen:
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Regelungen.
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Papiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.
Auch zur Namensführung müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.
Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Deutschland im Lebenspartnerschaftsregister beurkunden lassen. Das Standesamt muss vor der Beurkundung prüfen, ob die Lebenspartnerschaft in Deutschland gültig ist.
Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Urkunden im Inland erst möglich ist nach einer
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat