Themenbereich: Erben und Vererben
Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Testament? Wer ist erbberechtigt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein.
Doch nicht immer werden durch die gesetzliche Regelung diejenigen bedacht, die Ihnen besonders nahestehen. Mit einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag) können Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tode zu verteilen ist (gewillkürte Erbfolge). Folgende Möglichkeiten bieten sich beispielsweise an:
Wollen Sie Ihren Erben schon zu Lebzeiten Teile Ihres Erbes zukommen lassen, können Sie dieses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge tun.
Hinweis: Eine wirksame Verfügung von Todes wegen geht der Regelung vor, die die gesetzliche Erbfolge trifft. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat